Barrierefreiheit im Web – Pflicht oder Chance?
Digitale Teilhabe ist mehr als nur Gesetz – sie ist ein Zeichen von Haltung.
Seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 stehen viele Unternehmen vor der Frage: "Müssen wir jetzt auch barrierefrei sein?" Die Antwort ist vielschichtiger als ein einfaches „Ja“ oder „Nein“. Denn Barrierefreiheit im Web ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung – sie ist eine echte Chance.

Was bedeutet barrierefreies Webdesign?
Barrierefreies Webdesign stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, kognitiven oder technischen Einschränkungen – auf Inhalte zugreifen können. Das umfasst:
- Lesbarkeit durch klare Kontraste & Schriftgrößen
- Bedienbarkeit per Tastatur oder Screenreader
- Mobilfreundlichkeit & klare Strukturen
- Alternativtexte für Bilder und sinnvolle HTML-Semantik
Das Ziel: Niemand soll ausgeschlossen werden.
Ein Beispiel aus der Praxis
Stellen Sie sich vor, Sie betreiben ein Ladengeschäft in der Innenstadt. Natürlich sorgen Sie für einen barrierefreien Zugang – eine Rampe am Eingang, klare Beschilderung, gut lesbare Preisschilder. Nicht aus Zwang, sondern weil jeder Kunde zählen soll.
Warum sollte es online anders sein?
Eine potenzielle Kunde möchte Ihre Dienstleistung buchen. Er ist sehbehindert und nutzt einen Screenreader, um sich im Web zu orientieren. Dank Ihrer barrierefreien Webseite
- kann er problemlos durch die Seite navigieren,
- erkennt, welche Inhalte für ihn relevant sind und findet das Produkt oder die Dienstleistung, die er gesucht hat
- erhält durch Alternativtexte sinnvolle Bildbeschreibungen,
- und kann über ein gut beschriftetes Formular direkt Kontakt aufnehmen.
Ohne Barrierefreiheit wäre diese Interaktion unmöglich gewesen – und Sie hätten eine Kundin verloren, noch bevor sie Sie kennenlernen konnte.
Pflicht? Ja – für viele Unternehmen.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind seit dem 28. Juni 2025 zahlreiche Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind insbesondere:
- Onlineshops und E-Commerce-Anbieter
- Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister
- Bildungseinrichtungen und E-Learning-Plattformen
- Öffentliche Stellen sowie von diesen betriebene Websites und Apps
- Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen wie Ticketverkauf, Beförderung, Kommunikation oder Streaming-Angebote
Das Gesetz gilt nicht nur für staatliche Einrichtungen, sondern auch für die private Wirtschaft in vielen Bereichen. Unternehmen, die ihre Angebote bereits jetzt entsprechend umsetzen, vermeiden nicht nur rechtliche Risiken – sie sichern sich auch einen deutlichen Wettbewerbsvorteil.
Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil
- Größere Reichweite: Eine barrierefreie Seite erreicht mehr Menschen – z. B. Seh- oder Hörgeschädigte, ältere Zielgruppen oder mobile Nutzer mit eingeschränkter Netzqualität.
- Positiver Imageeffekt: Wer Barrierefreiheit umsetzt, zeigt soziale Verantwortung, Weitblick und Professionalität – das schafft Vertrauen bei Kunden, Partnern und in der Öffentlichkeit.
- Technische Qualität & SEO-Bonus: Barrierefreiheit bedeutet meist auch: klarer Code, gute Struktur, schnellere Ladezeiten. Alles Faktoren, die Google liebt und mit besseren Rankings belohnt.
- Zukunftssicherheit: Wer heute in barrierefreies Design investiert, ist auch in Zukunft rechtlich auf der sicheren Seite – und spart teure Nachbesserungen später.
Fazit: Pflicht ja – aber vor allem eine echte Chance.
Barrierefreiheit ist kein lästiger Zusatzaufwand, sondern ein zukunftsorientierter Qualitätsstandard. Sie verbessert die Nutzererfahrung für alle, steigert die Auffindbarkeit in Suchmaschinen und signalisiert soziale Verantwortung. Egal, ob gesetzlich verpflichtet oder nicht – wer heute auf Barrierefreiheit setzt, investiert in digitale Exzellenz.
Lust auf mehr?
Web Art Studio berät Sie gern individuell, ob und wie Barrierefreiheit für Ihre Website relevant ist – rechtlich, technisch und strategisch. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Website alle erreicht.